Zur Umsetzung richterlicher Weisungen
und Anti-Gewalt-Maßnahmen
bei freien Trägern und Projekten

Die „Warthe 60" und der „Stattknast" sind im Neuköllner Kiez angesiedelte Einrichtungen, die richterliche Weisungen an die Angeklagten nach Zuweisung durch die Jugendgerichtshilfen umsetzen. Man hat sich das so vorzustellen, dass der Angeklagte z. B. wegen eines Ladendiebstahls zu einer Erziehungsmaßregel in Gestalt einer Arbeitsweisung verurteilt wird. Diese beträgt in Berlin üblicherweise nicht mehr als 40 Stunden. Die Jugendgerichtshilfe arbeitet mit verschiedenen Trägern zusammen, welche die Arbeiten dann durchfuhren lassen. „Stattknast" ist ein Projekt mitten in Neukölln. Das Ambiente ist schlicht, aber liebevoll hergerichtet. Wer die Räume betritt, bemerkt sogleich, dass hier engagierte Menschen weit mehr Arbeit leisten, als ihnen bezahlt wird. Hierher werden von der Jugendgerichtshilfe Neukölln viele Arbeitsstunden vergeben. Es sind zwei Sozialarbeiter mit eineinhalb Stellen und eine ABM-Kraft beschäftigt. Die Jugendlichen können in der Siebdruckerei oder der Fahrradwerkstatt arbeiten. In der Letztgenannten ist es möglich, die eigenen Fahrräder zu reparieren, eine Tatsache, die mir irgendwie zu schaffen macht, müssen doch andere Menschen hierfür ihr erwirtschaftetes Geld bezahlen. Auch der hässliche Hinterhof wurde im Rahmen von Arbeitsstunden verschönert, was mir gut gefallen hat und sich eher mit meiner Vorstellung vom Inhalt einer Arbeitsweisung vereinbaren lässt. Obwohl die Mitarbeiter sehr motiviert sind und unverdrossen die vielen Stunden, die wir Richter anordnen, verteilen, war doch ein gewisser Frust spürbar. Zu wenig Kapazität in der problematischen Gegend, viele Verurteilte, die ihre Stunden nur schleppend erledigen, sich unzureichend oder gar nicht entschuldigen, u. a., weil sie sich überwiegend unschuldig verurteilt fühlen. Auch die Haltung verschiedener junger Männer gegenüber Frauen oder Mädchen wird hier kritisiert: Wird gemeinsam gekocht und steht der Abwasch an, wird selbstverständlich angenommen, dass diese Tätigkeit vom weiblichen Geschlecht erledigt wird. Natürlich lassen die Mitarbeiter diese Haltung nicht durchgehen. Auch Mohammed darf dann gern spülen, was er in der Regel auch tapfer macht. Werden im Übrigen die richterlich verhängten Stunden nicht erledigt, kann der Jugendrichter Beugearrest bis zu vier Wochen verhängen; jedoch vergehen bis dahin einige Monate, und die damit beabsichtigte erzieherische Wirkung ist dann kaum noch zu erreichen. Ich bewundere deshalb den ungebrochenen Eifer der Beschäftigten bei „Stattknast". Dies ist eine ganz und gar unverzichtbare Einrichtung.

Eine andere Einrichtung, die „Warthe 60", kombiniert offene Kinder- und Jugendarbeit mit Einzel- und Gruppenarbeit zur Gewaltprävention. Hierzu gehören vor allem Anti-Gewalt-Seminare und das sogenannte „sozialkognitive Einzeltraining" Der Bereich der Anti-Aggressions-Maßnahmen ist für die jugendrichterliche Arbeit in Neukölln von besonderer Bedeutung. Wie erwähnt wissen wir Jugendrichter zum Teil nicht genau, wie die Maßnahmen aufgebaut und auf welche Tätergruppen sie zugeschnitten sind. Um den notwendigen eigenen Eindruck zu gewinnen, habe ich mich mit mehreren Maßnahmen befasst. Die Anti-Gewalt-Seminare der „Warthe 60" umfassen acht Gruppentermine von jeweils 2,5 Stunden. Die Teilnehmerzahl liegt bei fünf Personen. Es wird nicht nach Ethnien oder Straftaten unterschieden. Angeboten wird immer ein Seminar, das heißt, wer zugewiesen wird, kann nicht sogleich beginnen, sondern muss im schlechtesten Fall acht Wochen bis zum Beginn des nächsten Kurses warten. Zu Beginn eines Seminars findet mit jedem Teilnehmer ein Einzelgespräch statt. Die Regeln für die Teilnahme werden geklärt, die regelmäßige und aktive Teilnahme ist verpflichtend, wer zweimal fehlt, mit Entschuldigung oder ohne, fliegt raus. Das finde ich ausgezeichnet, da auf diese Weise jede Form des Ausweichens unterbunden wird.

Die erste Gruppensitzung dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Jeder stellt sich mit seinen positiven Eigenschaften dar. Es erfolgt eine gemeinsame Definition von und Einigung auf Regeln während der Trainingszeit. Diese werden im Rahmen einer Pro-und-Contra-Diskussion erarbeitet. Besonders gefällt mir an dem Konzept das Entwerfen eines „Elfchens", was mich zunächst an eine Märchengestalt denken ließ, wobei es sich aber tatsächlich um die Formulierung der elf Ziele für die kommenden Termine handelt. Die Kürze der Darstellung ist bei den betroffenen Jugendlichen angebracht, sind sie in Wort und speziell Schrift doch meist nicht sonderlich gewandt. Ein „Besinnungsaufsatz" wäre an dieser Stelle mithin wirkungslos. Für die nächste Stunde wird eine Hausaufgabe erteilt: Von drei bedeutsamen Personen des sozialen Umfeldes, die der jeweilige Teilnehmer auswählt, soll bis zur nächsten Sitzung erfragt werden, welche positiven Eigenschaften sie an dem Jugendlichen wahrnehmen. Sehr gut! Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Betroffene nicht nur seine 2,5 Stunden absitzt und sich ansonsten wieder seinen gewohnten Verhaltensmustern hingibt. Er muss Leute aus seinem Bezugssystem auswählen, sich mit diesen unterhalten, und möglicherweise kommen so Gespräche in der Familie oder dem Freundeskreis zustande, die es sonst nie gegeben hätte.

In der zweiten Gruppensitzung schildern die Teilnehmer ihre aktuelle Lebenssituation. Im Anschluss daran beschreiben sie ihre Ziele und Vorstellungen bezogen auf die kommenden zehn Lebensjahre und machen sich Gedanken dazu, wie diese Ziele erreicht werden können. An diesem Punkt des Konzepts habe ich etwas die Stirn gerunzelt, weil es bislang nicht um das Thema Gewalt ging. Allerdings erreicht das Trainerteam, dass sich die Teilnehmer zunächst miteinander vertraut machen, was wohl den Boden für die Auseinandersetzung mit der eigenen Gewaltproblematik ebnet: Wer kommt schon in eine fremde Umgebung mit unbekannten Menschen und schildert nebenbei, wie er Schülerinnen mit einem Gewaltorgienvideo auf dem Handy geschockt, sie ans Gesäß gefasst und als „größte Schlampen" der Schule bezeichnet hat? Folgerichtig sieht die Strategie der „Warthe 60" ein Warmup vor und schließt sodann eine zunächst theoretische Einführung zum Thema Gewalt und Aggression an. Es werden weiterhin die Situationen gesammelt, in denen die Jugendlichen wütend reagieren, sich hilflos fühlen. In der dritten bis siebten Sitzung werden die Taten bearbeitet, deretwegen die Teilnehmer dem Seminar zugewiesen wurden. Gemeinsam entwickelt die Gruppe alternative Handlungsmöglichkeiten, die in Rollenspielen ausprobiert werden. In der Abschlussveranstaltung erfolgen eine Auswertung des Trainings sowie ein Feedback an die Teilnehmer und ihr Verhalten in der Gruppe. Die Jugendlichen benennen jeweils zwei gute Eigenschaften, die sie an sich selbst wahrnehmen, und zwei weitere, die sie als verbesserungsbedürftig einstufen.

Ich halte eine solche Vorgehensweise für insgesamt klug und effektiv, ohne den Erfolg messen zu können. Eine Evaluierung der Maßnahme hat hier, wie auch beim überwiegenden Teil der anderen Einrichtungen (soweit ich weiß) bislang nicht stattgefunden.

Hut ab übrigens vor den Mitarbeitern und Schande über die Verantwortlichen, die es zu vertreten haben, dass die Räumlichkeiten der „Warthe 60" in einem teilweise baufälligen Zustand sind. Dazu gehören nackte Ziegelsteinwände, defekte Computer sowie ein Riesenloch in der Küchendecke. Das Sofa, auf dem ich saß, hatte eine arabische Mutter gespendet; ebenso wie die meisten Arbeitsmaterialien stammt auch die kleine Holzbühne aus freiwilligen Zuwendungen. Wenn man bedenkt, dass abgesehen von den dargestellten Trainings hier freie Kinder- und Jugendarbeit stattfindet, also täglich von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr Freizeitgestaltung für gefährdete junge Menschen durchgeführt wird, muss die Frage erlaubt sein, was die Gesellschaft zu einer derartigen Vernachlässigung dieses Bereiches veranlasst, während in andere Projekte unkontrolliert Millionenbeträge investiert werden.

Ein weiterer bedeutsamer Träger für die jugendrichterliche Tätigkeit ist die „Integrationshilfe Berlin". Sie agiert in ganz Berlin. Hier werden zahlreiche richterliche Maßnahmen umgesetzt. Dazu zählen die bereits erwähnten Arbeitsweisungen, Anti-Gewalt-Kurse, soziale Trainingskurse und Beratungsgespräche. Die Integrationshilfe ist kein „Projekt" im eigentlichen Sinne, das jederzeit wieder von der Bildfläche verschwinden kann, sondern besteht bereits seit 1981. Dennoch flechte ich die Arbeit des Vereins an dieser Stelle ein, denn an die Struktur und Erfolge des Trägers knüpft sich die Wirksamkeit vieler Urteilssprüche, da es sich um eine große Einrichtung mit breitem Angebot und gesicherter Finanzierung handelt. Bei den Arbeitsleistungen ist zu unterscheiden zwischen denjenigen, die pädagogisch betreut werden, und denen, wo „nur" gearbeitet werden soll. Ein wichtiger Unterschied. Im erstgenannten Bereich kann der junge Mensch sich in der bereits angesprochenen Fahrradwerkstatt, in der Glasgruppe (Tiffany), in Kreativ- und Hauswirtschaftsgruppen oder in der Holzwerkstatt betätigen. Bei diesen Angeboten ist der normale Bürger oft geschockt, sollte man doch denken: Wenn schon eine Arbeitsweisung erteilt wird, dann mag auch die Arbeit der entscheidende Faktor sein. Die genannten Bereiche scheinen allerdings mehr im Bereich der Freizeitgestaltung zu liegen. Das denke auch ich manchmal. Aber wenn man sich näher mit der Idee befasst, die dahintersteht, leuchtet einem der Ansatz ein. Viele der Straftäter leben völlig unstrukturiert in den Tag hinein. Sie haben es nicht gelernt, sich überhaupt mit einer Aufgabe mehrere Stunden lang auseinanderzusetzen. Mit einer auch die Kreativität berücksichtigenden Beschäftigung soll der junge Mensch an Kontinuität und Beharrlichkeit herangeführt werden. Zugleich ermöglicht es die Arbeit in der Gruppe unter Beteiligung von Pädagogen, sich Auseinandersetzungen zu stellen, Konflikte friedlich beizulegen und manchmal auch gesprächsweise die Straftat und die Gerichtsverhandlung aufzuarbeiten.

Die Ziele der Anti-Gewalt-Maßnahmen sind erfreulich differenziert. Es wird danach unterschieden, ob in der allgemeinen Entwicklung des Täters schwache oder stark ausgeprägte Auffälligkeiten erkennbar sind und wie erheblich sich die Gewaltanwendung darstellte. Je nachdem, wie sich die Analyse nach Vorgesprächen und anderen Erkenntnissen gestaltet, werden die Maßnahmen angeboten. Ziel eines Anti-Gewalt-Kurses ist es vorrangig, sich mit der Straftat auseinanderzusetzen und Handlungsalternativen in Konfliktsituationen einzuüben. Hierfür sind insgesamt 18 Stunden vorgesehen. Die Teilnehmerzahl beträgt 6-12 Personen. In Betracht kommen hierfür also nur Täter, die wegen leichter bis mittlerer Gewaltdelikte aufgefallen sind. Da der Träger in der Lage ist, mehrere Kurse parallel zu veranstalten, können die Gruppen nach Alter, Nationalität und Geschlecht unterschiedlich zusammengestellt werden. Darüber hinaus ist ein Einstieg jederzeit möglich. Das AntiGewalt-Training, das auch als „sozialer Trainingskurs" bezeichnet wird, ist für Jugendliche und Heranwachsende gedacht, die wegen mehrfacher oder schwerer Gewaltdelikte verurteilt worden sind. Es dauert etwa vier Monate, wobei vier Einzelgespräche stattfinden und 13 Trainingsschwerpunkte durchlaufen werden. Die Teilnehmer sollen mit ihrer Tat konfrontiert werden und lernen, Gewaltsituationen frühzeitig zu erkennen, ihnen auszuweichen oder unvermeidliche Konflikte friedlich zu lösen. Die eigene soziale und familiäre Entwicklung soll betrachtet, Interessen erkannt und benannt, Ziele entwickelt und die Möglichkeit der Realisierung eingeschätzt werden. Je nach Art der Straftatentwicklung, der Motivation und der persönlichen Situation des Jugendlichen wird entweder mit mehr konfrontativen Anteilen oder mit stärkerer Betonung der Entwicklung sozialer Kompetenzen gearbeitet. Interessant erscheint mir in diesem Zusammenhang die Entwicklung der Fallzahlen: Gab es im Jahr 1998 fünf Teilnehmer, waren es in 2007 bereits 51.

Einen breiten Raum nimmt bei der Integrationshilfe auch die Durchführung des „Täter-Opfer-Ausgleichs" (TOA) ein. Für diese Maßnahme sind grundsätzlich alle Fälle geeignet, in denen eine Person geschädigt wurde, wobei weder die Schwere des Deliktes noch Art und Anzahl der Vorbelastungen des Täters den Ausschlag für die Einleitung eines TOA geben sollen, sondern die subjektive Konfliktlösungsbereitschaft der Beteiligten und deren persönliche Einschätzung des Vorfalls. Das Ganze hat nur auf freiwilliger Basis Sinn. Es werden in diesem Bereich teilweise erstaunlich gute Ergebnisse erzielt. Manchmal bekomme ich eine Anklage auf den Tisch und denke: „Da ist ja wohl mindestens ein Arrest fällig." Etwas zähneknirschend lasse ich die Akten aber erst einmal ruhen, weil die Jugendgerichtshilfe einen TOA vorschlägt und erste Bemühungen des Trägers, zu den Beteiligten Kontakt aufzunehmen, bereits laufen. Zu meiner Überraschung lassen sich einige Opfer auf moderierte Gespräche mit den Tätern ein, und es kommt nicht selten im Vorfeld der Hauptverhandlung zur Konfliktbereinigung. Das bedeutet nicht die Verpflichtung von Staatsanwaltschaft und Gericht, keine weiteren Maßnahmen zu verhängen, jedoch ist ein erfolgreich durchgeführter TOA aus erzieherischer Sicht natürlich geeignet, keinen zusätzlichen „Maßnahmencocktail" zu mixen. Dies gilt aus meiner Sicht umso mehr, als im Rahmen eines TOA nicht nur auf der reinen Gesprächsebene agiert werden muss, sondern zusätzlich die Möglichkeit besteht, dass der Täter Arbeiten ableistet und der hierbei erwirtschaftete Geldbetrag dem Geschädigten zugutekommt. Auf diese Art und Weise bin ich schon häufiger von meinem Ursprungsreflex, schnell mit Arrest zu reagieren, abgebracht worden. Zunehmend habe ich aber den Eindruck, dass auf Opferseite die Bereitschaft sinkt, sich mit den Tätern „an einen Tisch zu setzen", auch wenn sich die Zahl der Fälle, in denen mit derartigen Mitteln agiert wurde, nach oben entwickelt hat.

Die weitere Angebotspalette der Anti-Gewalt-Maßnahmen gestaltet sich, gelinde gesagt, derart unübersichtlich, dass nur noch zwei weitere Modelle angerissen werden sollen. Zum einen finde ich das „Coolness-Training" erwähnenswert. Er richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, die mehrfach durch dissoziales Verhalten aufgefallen sind und deren persönliche, schulische und berufliche Entwicklung stagniert. Es werden feste Gruppen von ca. zehn Personen, die jeweils mit zwei Trainern arbeiten, eingerichtet. Ein Kurs umfasst 20-23 Sitzungen plus drei Vorbereitungstermine. Eine Sitzungseinheit beträgt mindestens neun Stunden wöchentlich. Diese unterteilen sich in gruppen- und personenbezogene Arbeit. Das äußerst kostspielige Training gliedert sich in vier Phasen: die Biografie-, die Konfrontations-, die Neuorientierungsund die Nachbetreuungsphase. Wichtig erscheint mir hier die zweite Phase, in der die Teilnehmer auf dem sogenannten „Heißen Stuhl" mit Hilfe von Provokationstests gereizt und ihre Rechtfertigungsbemühungen von den anderen Teilnehmern hinterfragt werden. Die Methode birgt Risiken. Manch einer berichtet hinterher, seine Aggressionsbereitschaft sei durch die Maßnahme gestiegen. Ich kann mir das bei Jugendlichen mit vielfältigen Problemen auch gut vorstellen.

Einen gänzlich anderen Ansatz verfolgt das „Denkzeit-Training" Hierbei handelt es sich um eine „Eins-zu-Eins-Situation" zwischen einem ausgebildeten Pädagogen, der über etwa ein Dreivierteljahr in 40 Sitzungen mit dem Jugendlichen zusammenarbeitet. Der Trainer soll dabei verlässlich und zugewandt, aber auch fordernd auftreten und den Jugendlichen dazu bringen, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Gut finde ich, dass die ersten 24 Sitzungen in ihren Zielen, Methoden, Beispielen und didaktischen Hinweisen ausgearbeitet sind. Der Trainer und sein Gegenüber gehen das vorbereitete Material Punkt für Punkt durch. Am Anfang einer Sitzung wird das Vorausgegangene wiederholt, der Jugendliche bekommt „Hausaufgaben", damit er sich über eine Einheit hinaus mit seinen Problemen befasst. Ich denke, auf diese Weise wird ein Standard geschaffen, den sämtliche Pädagogen gleichermaßen anwenden müssen, was die Methodik dauerhaft sichert. Weiterhin sagt mir zu, dass es Zulassungsvoraussetzungen für jeden Trainer gibt: Dazu zählen ein abgeschlossenes sozialwissenschaftliches Studium, praktische Berufserfahrung und natürlich die Akzeptanz der Denkzeitmethode.

Die meisten Mehrfachtäter bräuchten ein Denkzeit-Training. Es kostet aber jeweils etwa 2000 Euro.

Die theoretische und praktische Befassung mit den präventiven Angeboten und den Projekten, die richterliche Anordnungen umsetzen, hat mir vor allem deutlich gemacht, dass es eindeutig zu viele Einzelinitiativen gibt. Mag jede für sich einen noch so fundierten Ansatz haben und die richtigen Ziele verfolgen, so zeigt sich dennoch auch hier eine Zersplitterung bis hin zur Unübersichtlichkeit. Es ist in Anbetracht der Vielzahl der Fälle, die ein Jugendrichter zu entscheiden hat, schwierig, das passende Angebot für den jeweiligen Angeklagten herauszufiltern. Andererseits darf von uns verlangt werden, dass wir wissen, was sich hinter den Angeboten verbirgt. Die Jugendgerichtshilfe macht zwar in der Hauptverhandlung einen diesbezüglichen Vorschlag. Ich bin aber insofern mit dem derzeitigen Staatssekretär für Justiz, Herrn Hasso Lieber, einer Meinung, wenn er in einem Grußwort zu einer Tagung der Landeskommission gegen Gewalt äußert: „Hier ordnen Richterinnen und Richter nicht selten die Teilnahme an Seminaren, Kursen und Trainings an, ohne die Frage der Indikation des konkreten Angebotes in jedem Fall aus eigener Fachkunde beantworten zu können."

 

Das Ende der Geduld
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